Wo Menschen arbeiten, passieren trotz aller Sorgfalt Fehler. Doch gerade in Zahnarztpraxen kann schon eine kleine Unachtsamkeit zu fatalen Folgen und immensen Schäden führen. Juristisch wird hier meist grobe Fahrlässigkeit angenommen.
VitAssec leistet jedoch auch in diesem Fall weit über das Marktübliche hinaus. Ist die grobe Fahrlässigkeit durch einen Mitarbeiter zu vertreten, so steht die maximale Leistung von 1 Mio. Euro ungekürzt zur Verfügung. Wird der Schaden durch den Inhaber grobfahrlässig verursacht, erfolgt eine volle Leistung bis zu 250.000 Euro. Der darüber hinaus gehende Schaden wird mindestens zu 80 Prozent entschädigt.