Für viele Medikamente gibt es besondere Kühl- und Lagervorschriften. Fällt das öffentliche Stromnetz aus, ersetzt VitAssec im Gegensatz zu vielen anderen Versicherern die verdorbenen Waren und Kühlschrankinhalte bis zu 25.000 Euro, auch wenn es sich nicht um einen anerkannten Medizinkühlschrank nach DIN 58345 handelt.
Bei Lagerung der Waren in Medizinkühlschränken nach DIN 58345 besteht darüber hinaus Versicherungsschutz auch für andere Schadenursachen wie z. B. technisches Versagen, Fehlfunktion des Temperatursensors oder eine defekte Sicherung. Bei ordnungsgemäßer Lagerung des Kühlgutes beträgt hier die Versicherungssumme 50.000 Euro.
Die sachgerechte Aufbewahrung von Arzneimitteln und Impfstoffen sind detailgenau vorgeschrieben. Wichtig ist der Schutz vor Verderb durch Unterbrechung der Kühlkette, gefrieren oder Lagerung außerhalb der Temperaturbandbreiten z. B. für Impfstoffe. Besonders sensibel ist die Lagerung von kühlpflichtigen Medikamenten, da schon kleine Abweichungen von der Normtemperatur diese Medikamente unbrauchbar machen. Die Gefahren für kühlpflichtige Waren sind unter anderem bei Nutzung von Kühlschränken ohne DIN 58345 insbesondere:
Eine erhöhte Sicherheit vor dem Verderb von Arznei- und Impfstoffen bieten Kühlgeräte, die der DIN 58345 entsprechen. Diese Norm legt Anforderungen für Medikamentenkühlschränke fest. Wir empfehlen zur bedarfsgerechten Aufbewahrung der kühlpflichtigen Arzneimittel und Impfstoffe generell Kühlgeräte, die diese Norm erfüllen. Trotz alledem gibt es kein Verfahren oder technische Möglichkeit, einen Schaden gänzlich vermeiden zu können. Verderb von Arzneimitteln und Impfstoffen in Arzneimittelkühlschränke stellen zudem für viele Ärzte auch ein Versicherungsproblem dar, da es sich hierbei um ein unerwünschtes Risiko der Versicherer handelt. Daher ist meistens der Inhalt von Praxiskühlschränken nicht versichert oder nur völlig unzureichend. Bei einem Schadensfall kann das schnell Verluste von mehr als 20.000 Euro bedeuten. Bei VitAssec sind die Waren in Medizinkühlschränken nach DIN 58345 immer bis 50.000 Euro je Schadenfall versichert.
DIN 58345 beinhaltet unter anderem: